Verkehrsdaten, Inhaltsdaten, Private Daten. Was darf der Arbeitgeber wissen, was nicht?
Zu einem Spaziergang durch das Beschäftigtendatenschutzgesetz lud Professor Dr. Franz-Josef Rose die Personalleiter auf ihrer Abschlussfahrt 2014 in Trier ein. Professor Rose, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Honorarprofessor an der TU Darmstadt, ging auf die Problemstellungen ein, die das Beschäftigtendatenschutzgesetz hervorbringt.
"Wofür brauche ich diese Daten?"
"Diese Frage muss sich jeder Arbeitgeber stellen, wenn es um personenbezogene Daten der Beschäftigten geht", so Rose. Darauf sollte er eine schlüssige Antwort haben. Schließlich habe jeder Arbeitnehmer das Recht zu fragen, welche Daten der Arbeitgeber über ihn gespeichert hat. Auch auf kritische Themen wie zum Beispiel 'Videoüberwachung' oder privates Telefonieren, Surfen im Internet oder Versand privater E-Mails am Arbeitsplatz ging Rose ein. Seine Empfehlung im Grundsatz: Klare Vorgaben im Vorfeld verhindern Unsicherheiten bei den Beschäftigten. Und wenn es klare Verbote gibt, "hilft nur ein blitzsauberes Exekutieren", so der Fachanwalt.
Der EuGH in Luxemburg LIVE
Einen unvergesslichen Eindruck vermittelte der Besuch des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg am zweiten Tag der Personalleiterkonferenz. Die Zahlen beeindrucken und machen deutlich, dass eine perfekte Kommunikation zwischen den Vertretern der 28 Mitgliedstaaten, der EU-Kommission und den Richtern das A und O ist. Denn rund 50 Prozent der 2.000 Mitarbeiter des EuGH sind Übersetzer und etwa 70 Simultan-Dolmetscher sind ständig beschäftigt.
Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Auslegung des EU-Rechts zuständig und gewährleistet damit, dass das EU-Recht in allen EU-Mitgliedstaaten auf die gleiche Weise angewendet wird. Außerdem kann der Gerichtshof in Rechtsstreitigkeiten zwischen den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und den EU-Organen entscheiden.