Sprungziele
  • zum Inhalt
  • zum Hauptmenü
  • zum Untermenü
  • zum Kurzmenü
  • zur Volltextsuche

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

  • Arbeitgeberverband HESSENMETALL Nordhessen
    • Der Verband
      • Leistungen
      • Mitgliedschaft
        • Mitglieder von A-Z
        • Mitglieder-Login
      • Karriere
        • Referendariat
        • Praktika
      • 125 Jahre AGV Nordhessen
      • Newsletter
      • Verbundene Organisationen des AGV M+E
      • Für Start-ups
    • Vorstand
      • Aufgaben
      • Mitglieder
      • Mitgliederbereich
    • KompetenzKreise
    • Ansprechpartner
      • Geschäftsführung
      • Rechtsabteilung
      • Pressestelle
    • Jahresbericht 2018
    • Aktuelles
      • Imagevideo
    • Fragen an den Geschäftsführer
      • Interview - Archiv AGV
    • Termine
    • Serviceportal HESSENMETALL
  • Unternehmerverband Nordhessen
    • Der Verband
      • Leistungen
      • Mitgliedschaft
        • Mitglieder von A-Z
        • Mitglieder-Login
      • Karriere
        • Referendariat
        • Praktika
      • Newsletter
      • Für Start-ups
      • Verbundene Organisationen des UNH
    • Vorstand
      • Aufgaben
      • Mitglieder
      • Mitgliederbereich
    • KompetenzKreise
    • Ansprechpartner
      • Geschäftsführung
      • Rechtsabteilung
      • Pressestelle
    • Jahresbericht 2018
    • Presse
      • Jahresbericht 2018
    • Aktuelles
      • Imagevideo
    • Fragen an den Geschäftsführer UNH
      • Interview - Archiv UNH
    • Termine
  • VhU / SCHULEWIRTSCHAFT Nordhessen
    • SCHULEWIRTSCHAFT
      • Wer sind wir?
      • Das SCHULEWIRTSCHAFT Programm
      • PROGRAMM 2019/20 als PDF
      • Veranstaltungstermine
      • Aktuelles
      • Vorstand und Sprecher
      • Geschäftsführung
      • Materialien
      • Ziele
    • VhU Beirat Nordhessen
      • Vorstand
      • Geschäftsführung
      • Aufgaben
    • Ansprechpartner
      • Pressestelle
    • Presse
      • Jahresbericht 2018
      • Imagevideo
    • Aktuelles
    • Termine
  • Akademie der Wirtschaft - VSB
    • Startseite Akademie der Wirtschaft - VSB
    • Die Akademie der Wirtschaft - VSB
    • Weiterbildung & Beratung
    • Informationen
    • Kontakt
    • Impressum
    • Bildungswerk der nordhessischen Wirtschaft - BWNW
  • Arbeitskreise der Wirtschaft für Kommunalfragen
    • Region Kassel
      • Vorstand
      • Ausschuss
      • Geschäftsführung
      • Mitglieder
      • Termine
      • Aktuelles
      • Positionspapier "Umdenken"
    • Frankenberg / Eder
      • Vorstand
      • Geschäftsführung
      • Mitglieder
      • Termine
      • Aktuelles
    • Waldeck
      • Vorstand
      • Geschäftsführung
      • Mitglieder
      • Termine
      • Aktuelles
    • Schwalm-Eder
      • Vorstand
      • Geschäftsführung
      • Mitglieder
      • Termine
      • Aktuelles
      • Satzung
      • Beitragsschlüssel
      • Beitrittserklärung
  • Mitgliederbereich
HAUS DER ARBEITGEBERVERBÄNDE NORDHESSEN
Das starke Netzwerk für die Region
Kurzmenü
  • Mitgliederbereich
Anmeldung
Passwort vergessen?

Menü
Volltextsuche
Startseite
Startseite Quicknavigation Aktuelles
Inhalt
Datum: 23.05.2014 Seite Drucken Seite drucken

Stellungnahme von Jürgen Kümpel zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Tarifautonomie

Gesetzentwurf zum Mindestlohn gefährdet Arbeitsplätze

Jürgen Kümpel Pressefoto VhU
Jürgen Kümpel, Geschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU) in Nordhessen, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Jürgen Kümpel, Geschäftsführer im Haus der Arbeitgeberverbände: "Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) vorgelegt. Die darin vorgesehenen Änderungen halten nicht das, was der Titel vermuten lässt. Das Mindestlohngesetz stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Tarifautonomie dar. Nur die Sozialpartner der jeweiligen Branche sind in der Lage, Mindestbedingungen durch Tarifvertrag festzusetzen. Da hat sich der Staat nicht einzumischen. Die Einführung des Mindestlohnes wird den Einstieg in Arbeit verschließen und die Arbeitsplätze, die den Wert des Mindestlohnes nicht abbilden können, entfallen lassen.

Darüber hinaus sollen nach dem Wortlaut Arbeitszeitkonten auch für Mindestlohnbeschäftigte genutzt werden können und innerhalb von zwölf Monaten ausgeglichen werden. Sollten hiervon alle Arbeitsverhältnisse betroffen sein, liefen Arbeitszeitkontenregelungen leer, die sich gerade in den Krisenjahren 2008 und 2009 sehr bewährt haben, Beschäftigung in den Betrieben trotz massiver Umsatzeinbrüche zu erhalten. Hier bedarf es einer dringenden Klarstellung. Darüber hinaus darf, wenn der Mindestlohn schon kommt, dieser bestehende Tarifverträge während ihrer Laufzeit nicht verdrängen. Ein Eingriff in laufende Tarifverträge wäre aus unserer Sicht verfassungsrechtlich äußerst problematisch. Die unklaren Formulierungen in dem Gesetzesentwurf zeigen, dass es dringend notwendig ist, die gesetzgeberischen Vorhaben kritisch zu begleiten, um Schlimmeres zu verhindern."

Randspalte

Untermenü
  • Quicknavigation
    • Optionen der Mitgliedschaften
    • Startseite
    • Aktuelles
    • Mitgliederbereich
      • Musterverträge & Checklisten
      • Aktuelle Urteile
      • Termine
    • Organigramm
    • Datenschutz & Betroffenenrechte
    • Impressum

Kontakt

HAUS DER ARBEITGEBERVERBÄNDE NORDHESSEN

Karthäuserstraße 23
34117 Kassel

  • Telefon: 0561 1091-50
  • Telefax: 0561 1091-391
  • E-Mail: office@arbeitgeber-nordhessen.de

LinkedIn

youtube

Kurzmenü
  • Startseite
  • Aktuelles
  • Organigramm
  • Datenschutz & Betroffenenrechte
  • Impressum
  • Startseite
  • Aktuelles
  • Mitgliederbereich
  • Organigramm
  • Datenschutz & Betroffenenrechte
  • Impressum