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Datum: 06.01.2021 Seite Drucken Seite drucken

Ausgangssperren: Arbeitgeber können mit Passierscheinen vorbeugen. Kümpel: „Ordnungshüter sollten mit Augenmaß vorgehen.“

Kassel. „In einigen hessischen Städten und Landkreisen wurden bereits Ausgangssperren verhängt. Kassel ist bislang davon verschont geblieben. Sollte es dennoch dazu kommen, können Arbeitgeber für ihre Beschäftigten Vorsorge treffen. Dies betrifft insbesondere Pendler und Beschäftigte mit Nachtschichten“, rät Rechtsanwalt Jürgen Kümpel, Geschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) Nordhessen.
Corona Ausgangssperre
Corona Ausgangssperre

Kümpel weiter: „Überall dort, wo die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner den Wert von 200 in drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet, müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden. In der Regel gehören Ausgangssperren dazu. Die eigene Wohnung darf dann von 21:00 bis 05:00 Uhr morgens nur aus 'wichtigen Gründen' verlassen werden. Hierzu gehören u. a. 'berufliche Erfordernisse', also die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten. Ich empfehle den Arbeitgebern, jedem Betroffenen rechtzeitig und prophylaktisch ein entsprechendes Dokument auszuhändigen, damit dieser ungehindert seinen Arbeitsweg antreten kann. Als Passierschein dient eine unterzeichnete Bescheinigung des Arbeitgebers mit aktuellem Datum. Bescheinigungen aus der Zeit des ersten Lockdowns im Frühjahr sollten erneuert werden.“

Jürgen Kümpel
RA Jürgen Kümpel

An die Ordnungshüter, die die Ausgangssperre gegebenenfalls kontrollieren müssen, appelliert Kümpel: „In Fällen, bei denen ein Beschäftigter einmal ohne Passierschein auf dem Weg zur Arbeit unterwegs ist, sollte man Augenmaß walten lassen.“

Ein Muster der Arbeitgeberbescheinigung bietet die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände hier: Passierbescheinigung

Fragen an

Achim Schnyder

Achim Schnyder

// Leiter Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

  • Telefon: 0561 1091-322
  • Telefax: 0561 1091-392
  • E-Mail: achim.schnyder@arbeitgeber-nordhessen.de

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