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Kategorie: Aus der Rechtsabteilung

Keine Verschlechterung des Zeugnisses wegen Änderungswünschen

Keine Verschlechterung des Zeugnisses wegen Änderungswünschen

Auch bei mehrmaligen Änderungswünschen des Arbeitnehmers hinsichtlich des Arbeitszeugnisses, darf der Arbeitgeber, die zuvor enthaltenen Dankes- und Wunschformulierungen am Schluss nicht nachträglich streichen. Grund sei das arbeitsrechtliche Maßregelungsverbot....

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