Kümpel: Arbeitgeber sollten Selbst- und Schnelltests anbieten
Flächendeckende Tests wichtiger Schritt zur Eindämmung der Pandemie
„Die Pandemie hat die Bundesrepublik Deutschland nach wie vor fest im Griff. Die Unternehmen haben bisher in großem Maßstab in Hygienemaßnahmen und Unternehmensinfrastruktur investiert, um ihre Belegschaften zu schützen, mobiles Arbeiten zu ermöglichen und das wirtschaftliche Leben und damit den sozialen Zusammenhalt aufrechtzuerhalten. Ich appelliere daher zusammen mit den Spitzenverbänden an die Arbeitgeber, in ihren Bemühungen nicht nachzulassen, auch weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung und zum Bevölkerungsschutz zu leisten und ihren Beschäftigten freiwillig Selbsttests und -wo es möglich ist- Schnelltests anzubieten. Bis der notwendige Impfstoff in ausreichendem Maß zur Verfügung steht, ist es notwendig, Infektionen frühzeitig zu erkennen. Dieser Weg muss konsequent fortgesetzt werden, um eine drohende Testpflicht abzuwenden“, ruft Jürgen Kümpel, Geschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) in Nordhessen, die Arbeitgeber auf.
Antworten auf Fragen wie z. B.
- Wer trägt die Kosten für die Tests?
- Sind die Tests in der Arbeitszeit durchzuführen?
- Was ist der Unterschied zwischen einem Selbst- und einem Schnelltest?
- Bestehen Informationspflichten gegenüber den Beschäftigten zu den Tests?
- Wie kann ein handhabbares Testkonzept aussehen?
sind hier nachzulesen.